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Aktivitäten
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Sonderbürgerversammlung 2010
01.09.2010
Am Donnerstag, dem 9. September 2010, findet um 20:00 Uhr, im Pfarr- und Jugend-zentrum „St. Nikolaus“ in Pfronten-Ried die
Sonderbürgerversammlung 2010 zum BBP Nr. 35 „ehemaliges TSV-Gelände“ mit beantragtem Bürgerbegehren statt.
1. Entwicklung des Bebauungsplanes und seiner Änderungen 2. Diskussion
Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein.
gez. Zeislmeier, Erster Bürgermeister
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Sternmarsch
01.09.2010
Am Samstag den 04.09.2010 findet zwischen 17.45 und 18.45 Uhr ein Sternmarsch von 13 Musikkapel-len im Bereich Pfronten-Ried, -Heitlern und Ösch statt. Aus diesem Grund müssen die Ortsstraßen Schulweg, Stapferweg, Kienbergstraße, Obweg, Frühlingsstraße, Vilstalstraße, Am Angerbach, Kirchen-weg, Dr.-Hiller-Straße, Im Lehengrund, Weidachweg und der Zentralschulweg total für den öffentlichen Straßenverkehr gesperrt werden.
Des Weiteren muss die Bundesstraße 309 für die Dauer (ca. 1 Stunde) der Veranstaltung von der Ein-mündung Dr.-Hiller-Straße (Pfronten-Ried) bis zur Einmündung Stapferweg (Pfronten-Dorf) vollständig gesperrt werden.
Stellen Sie sich bitte auf die vorgenannten Sperrungen ein und informieren Sie auch Ihre Gäste über die Straßensperrungen.
Pfronten, den 01.09.2010
gez.
Zeislmeier Erster Bürgermeister
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alpenbad pfronten Schließung des Freibades ab Montag, dem 6. September 2010
31.08.2010
Das Alpenbad beendet ab Montag, dem 6. September 2010 die Freibadesaison. Das Hallen-bad mit Heißwasserbecken und Großwasserrutsche bleibt wie gewohnt täglich von 9.30 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet. Auch die Sonnenterasse können Sie weiterhin genießen. Ebenfalls wie gewohnt geöffnet ist die Sauna- und Fitnessinsel.
Am Montag, dem 6. September 2010, öffnet das Hallenbad wegen dringender Instandhalt-sungsarbeiten erst um 14:00 Uhr.
Ab Mittwoch, dem 8. September findet wöchentlich wieder der Warmwassertag mit einer Wassertemperatur von 30°C statt.
Wir wünschen allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt im Alpenbad und bitten alle Beher-bergungsbetriebe Ihre Gäste auf die Schließung des Freibades hinzuweisen. Nähere Auskünf-te zum Alpenbad und unserem Wochenprogramm erhalten sie auf www.alpenbad-pfronten.de bzw. unter der Telefonnummer 08363/8585.
gez. Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Stellenausschreibung
31.08.2010
Die Gemeinde Pfronten (7.900 Einwohner und führender Tourismusort im Ostallgäu) sucht zur Verstärkung ihres Teams in der Bauverwaltung eine/n
Diplom-Ingenieur/in oder Bautechniker/in
in der Fachrichtung Tiefbau. Sie sind für die Planung, Bauleitung und Abrechnung von Bauunterhaltsarbei-ten und kleineren Neubauvorhaben sowie die örtliche Bauleitung bei größeren Bauvorhaben und für die Entwicklung und Umsetzung von bauleitplanerischen Maßnahmen zuständig.
Wir erwarten eine mehrjährige Berufserfahrung und fundierte EDV-Kenntnisse.
Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes und eine geregelte Arbeitszeit.
Bewerben Sie sich bitte bis spätestens 17. September 2010 mit den üblichen Unterlagen bei der Gemeinde Pfronten, Allgäuer Str. 6, 87459 Pfronten.
gez.: Trenkle, Zweiter Bürgermeister
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Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 27/1 „Diskothek Hirsch“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 13 a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch
30.07.2010
Der Gemeinderat der Gemeinde Pfronten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2010 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Nr. 27/1 Diskothek Hirsch" mit Begründung jeweils in der Fassung vom 28.07.2010 gebilligt und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gemäß § 13a BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Nr. 27/1 Diskothek Hirsch" im sog. beschleunigten Verfahren aufgestellt. Das Plangebiet liegt im Bereich westlich der Bundesstraße 309 zwischen den Ortsteilen Weißbach und Berg und umfasst folgende Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2365 (Teilfläche), 2367 (Teilfläche), 2369 (Teilfläche), 2502, 2503, 2503/2, 2504, 2505, 2506, 2507/1 (Teil-fläche), 2516/1 (Teilfläche), 2520/2 (Teilfläche) und 2520/3 (Teilfläche). Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Der Planentwurf mit Satzungstext und Begründung i. d. F. vom 28.07.2010 liegt in der Zeit vom Dienstag, 10. August 2010 bis Donnerstag, 09. September 2010 während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde Pfronten, Allgäuer Straße 6, 87459 Pfronten, 2. Obergeschoss, Zimmer 21 aus. Zusätzlich stehen die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Pfronten zur Verfügung (www.pfronten.de > Rathaus > Gemeindeverwaltung > Bebauungspläne).
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig, soweit der Antragsteller mit ihm Einwendungen geltend macht, die im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Gleichzeitig mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB statt.
gez. Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Sperrung des Wanderweges entlang der Vils zwischen dem Panoramaweg und dem Zirmenweg im Ortsteil Pfronten-Steinach
21.05.2010
Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahme zur Vilsverbreiterung ist ab sofort der Wanderweg zwischen dem Panoramaweg und dem Zirmenweg entlang der Vils aufgrund der Bauarbeiten unter der Woche vollständig gesperrt.
Am Wochenende ist der Wanderweg teilweise geöffnet.
Die Sperrung erfolgt voraussichtlich bis Ende September 2010.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Berücksichtigung. Informieren Sie hiervon auch Ihre Gäste.
gez. Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Verbrennen von pflanzlichen Abfällen aus der Forst- und Almwirtschaft (Mott-Feuer)
Vollzug der Abfallgesetze und der Pflanzenabfallverordnung
18.05.2010
Gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen dürfen pflanzliche Abfälle die beim Forst- und beim Almbetrieb anfallen, dort verbrannt werden, wo sie angefallen sind. Dies gilt aber nur, wenn dies aus forst- und almwirtschaftlichen Gründen erforderlich ist. Das Verbrennen ist, falls keine andere Verwendung möglich ist, nur an Werktagen von 6:00 bis 18:00 Uhr zulässig. Das Feuer ist von mindestens zwei mit geeignetem Gerät ausgestatteten, leistungs- und reaktionsfähigen Personen über 16 Jahre ständig zu überwachen. Bei starkem Wind oder erhöhter Waldbrandgefahr darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind umgehend zu löschen. Um die Brandflächen sind Bearbeitungsstreifen von 3 Metern Breite zu ziehen, die von pflanzlichen Abfällen freizuhalten sind. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens jedoch bei Einbruch der Dunkelheit erloschen ist.
Wir weisen darauf hin, dass das Verbrennen von Daas und Schlagholz rechtzeitig, mindestens jedoch 7 Tage vor der beabsichtigten Verbrennung, bei der Gemeinde angezeigt werden sollte, die dann unverzüglich die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unterrichtet. Das Landratsamt meldet die Feuer umgehend an die Integrierte Leitstelle Allgäu in Kempten weiter. Die Meldung an die ILS ist notwendig, um Fehlalarme der Feuerwehren zu vermeiden.
Wir bitten die Forst- und Landwirte bei der Meldung an die Gemeinde die Flurnummer und Gemarkung anzugeben, damit die Leitstelle diese erfassen und so Fehlalarmierungen vermeiden kann.
gez. Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Öffentliche Sondersitzung des Gemeinderates Pfronten
01.09.2010
Am Donnerstag, dem 16. September 2010 findet um 20:00 Uhr im Sitzungssaal des „Haus des Gastes“ in Pfronten-Ried eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates mit folgender Tagesordnung statt:
1. Bekanntgaben 2. Anfragen 3. Entscheidung über den Antrag auf Durchführung eines Bürgenentscheids (Bürgerbe-gehren) vom Arbeitskreis Bebauungsplan Nr. 35 4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentlich Sitzung des Gemeinderates vom 29. Juli 2010 5. Sonstiges
gez. Zeislmeier, Erster Bürgermeister
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Naturschutzgroßprojekt Allgäuer Moorallianz; Geländekartierungen zur Bestandsaufnahme im Projektgebiet
19.05.2010
Das „Kerngebiet“ des Naturschutzgroßprojekts umfasst fünf Teilbereiche mit zusammen rund 15.000 ha Fläche – die „Moore zwischen Wertach und Lech“ (Sulzschneider Moore, Weihermoos, Moore um Nesselwang – Seeg – Pfronten), die Moore im Kempter Wald, das Elbsee-Gebiet, die Bannwaldsee-Moore mit dem Birnbaumer Filz und die Moore im Wirlinger Wald.
Als einer der ersten Arbeitsschritte wird für dieses Kerngebiet ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Mit der Bearbeitung wurde das Büro Wagner & Wagner, Unterammergau, beauftragt; das Bearbeiterteam wird bis Mitte 2011 verschiedene Geländekartierungen zur Vegetation, Flora und Fauna unserer Moorgebiete durchführen. Im Rahmen dieser Kartierungen werden die Bearbeiter vor Ort im Gemeindegebiet unterwegs sein.
Der Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Allgäuer Moorallianz bittet Sie, das Projekt und die Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zu unterstützen. Für Rückfragen steht Ihnen das Projektbüro zur Verfügung:
Zweckverband Naturschutzgroßprojekt Allgäuer Moorallianz Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf Ansprechpartner: Günter Riegel, Simone Reylaender Tel.: 08342 911-260 oder -432 E-Mail: guenter.riegel@lra-oal.bayern.de
Vielen Dank für Ihr Mitwirken.
gez.: Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen
16.04.2010
Das Landratsamt Ostallgäu – Abfallrecht – hat vor einigen Jahren folgendes Rundschreiben zum Thema „Hundekot in landwirtschaftlichen Flächen“ herausgegeben, das von der Gemeinde Pfronten unterstützt wird und um dessen Beachtung gebeten wird:
Das Betretungsrecht nach Art. 22 des Bayer. Naturschutzgesetzes bezieht sich grundsätzlich auf alle Teile der freien Natur, also auch auf landwirtschaftliche Flächen.
Während der Nutzzeit (auf Grünland die Zeit des Aufwuchses, bzw. bei Äckern die Zeit zwischen Saat oder Bestellung bis zur Ernte) dürfen landwirtschaftliche Nutzflächen allerdings nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Beachten Sie bitte diese gesetzlichen Vorgaben, damit unseren Landwirten kein Schaden zugefügt wird.
Den Landwirten bereitet zunehmend große Sorgen, dass viele Hundebesitzer sich nicht um die „Hinterlassenschaften“ ihres Vierbeiners kümmern.
Sicher sind auch Sie der Auffassung, dass die Nachlässigkeit von Hundebesitzern nicht zur Eigentumsschädigung bzw. zum wirtschaftlichen Nachteil unserer Landwirte führen darf.
Es ist nachweisbar, dass Kühe erkrankt sind, nachdem sie kotverunreinigtes Gras gefressen haben. Obwohl Kühe normalerweise dieses verunreinigte Gras ablehnen, kann es zur Aufnahme von Hundekot kommen, wenn dieser beim Mähen im Futter verteilt wurde.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch Kinder mit dem Hundekot in Berührung kommen können, da viele Hundebesitzer mit ihren Hunden ortsnah spazieren gehen. Dies gilt insbesondere auch zur Sauberhaltung unserer Fußwege und Straßen.
Deshalb richten wir folgenden Appell an Sie:
1. Lassen Sie ihren Hund erst dann frei laufen, wenn er sein „Geschäft“ außerhalb von Wiesen erledigt hat. Bedenken Sie, dass Sie ihren Hund nur unter Kontrolle haben, solange er an der Leine ist.
2. Besorgen Sie sich im Rathaus Pfronten – Bürgerbüro – die kostenlosen Hundekotbeutel, nehmen Sie die „Hinterlassenschaften“ Ihres Lieblings mit nach Hause und entsorgen Sie den Beutel ordnungsgemäß in Ihrer Mülltonne, oder in den von uns aufgestellten „Hunde-Toiletten“.
Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass Hundekot als Abfall anzusehen ist, dessen unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
Wir bitten auch besonders unsere Vermieter, ihre Gäste mit Hunden darauf hinzuweisen.
gez. Trenkle zweiter Bürgermeister
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Ankündigung von Kartierarbeiten zur Erstellung von Übersichtsbodenkarten M 1 : 25 000
05.03.2010
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit die geologische, hydrogeologische und bodenkundliche Landesaufnahme Bayerns durch. Die Bearbeitung erfolgt für komplette Planungsregionen.
In diesem Zusammenhang werden Mitarbeiter des geologischen Dienstes des LfU in der Zeit von März bis November 2010 auch im Landkreis Ostallgäu, unter anderem in der Gemeinde Pfronten, Bodenkartierungen durchführen, um für Bayern flächendeckende Übersichtsbodenkarten im M 1 : 25 000 zu erstellen. Grundlage hierfür bildet eine mittels Bohrstocks stichprobenartig erfasste, repräsentative Bestimmung der Bodenform im Gelände. In diesem Zusammenhang ist es nötig, ausgewählte forst- und ackerbaulich genutzte Flurstücke kurzzeitig zu betreten. Es wird selbstverständlich darauf geachtet, keine Schäden zu verursachen.
Die Ergebnisse dieser Bodenkartierung dienen wissenschaftlichen Zwecken und werden im Bodeninformationssystem Bayern unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange gespeichert.
gez.: Zeislmeier Erster Bürgermeister
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Vollzug der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
05. Februar 2010
Für alle Grundstücke, die nicht an die Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinden angeschlossen sind, ist die Abwasserabgabe für Kleineinleiter festzusetzen. Die Gemeinden müssen diese Abgaben für das Land einheben. Nach dem Bayerischen Abwasserabgabengesetz fällt diese Abgabe unter anderem dann nicht an, wenn - das Abwasser in einer Abwasserbehandlungsanlage (Hauskläranlage) ordnungsgemäß nach den neuesten technischen Regeln für Kleinkläranlagen (TRKKA) behandelt wird und
- der Fäkalschlamm ordnungsgemäß entsorgt, das heißt, an eine dafür geeignete Kläranlage zugeführt wird.
In diesem Fall ist zur Freistellung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter im Jahre 2010 (fällig am 15.2.2011) der Nachweis über eine ordnungsgemäße Entsorgung bis 15. Dezember 2010 bei der Gemeinde Pfronten (1. Stock, Zimmer 14) vorzulegen. In gleicher Weise wird auch in Zukunft verfahren. gez.: Zeislmeier Erster Bürgermeister
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